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Aktuelles - Thüringen

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Am 15. Juni ist Tag der Verkehrssicherheit

 

Tag der Verkehrssicherheit

Beim Thema Verkehrssicherheit denken die meisten von uns an Geschwindigkeitsbegrenzungen oder an weitere Verkehrsregeln sowie an die Verkehrserziehung. Doch das ist nur ein kleiner Teil dessen, was die Verkehrssicherheit ausmacht.

Neben der Einhaltung von Sicherheitsanforderungen bei der Planung von Verkehrswegen und der Konstruktion von Sicherheitstechnik in Fahrzeugen nimmt der sichere Betrieb und Unterhalt von Verkehrswegen einen hohen Stellenwert ein.

Um all das zu gewährleisten, braucht es viele engagierte Menschen, die diese Sicherheit schaffen.

Diese Menschen sind beispielsweise

  • die Straßenwärter die Verkehrswege sicher in Stand halten,
  • Sachverständige, die die unterschiedlichsten Verkehrsmittel wie Autos oder E-Scooter prüfen,
  • Fahrerlaubnisprüfer, die die Befähigung der Verkehrsteilnehmer gewährleisten, oder
  • Straßenplaner, die Sicherheit baulich und organisatorisch planen.

Ohne die Leistung und das Engagement dieser Profis wäre Verkehrssicherheit nicht möglich.

Wir als Gewerkschaft wollen den Tag der Verkehrssicherheit nutzen, um auf diese Kollegen aufmerksam zu machen. Nur mit fairen Löhnen und sicheren Arbeitsbedingungen können diese einen guten Job machen und für Sicherheit auf unseren Straßen sorgen. Und davon profitieren wir Alle. Unser Ziel ist es, für euch einzutreten: Deine Sicherheit, unser Auftrag – gemeinsam für sichere Wege.

Damit es in Zukunft Sicherheit auf unseren Verkehrswegen gibt,

fordern wir als Gewerkschaft aus den Bereichen des Verkehrs und der technischen Überwachung mehr Anerkennung für die Leistungen unserer Mitglieder bei ihrer täglichen Arbeit für die Verkehrssicherheit. Ein hohes Maß an Verkehrssicherheit ist nicht selbstverständlich. Nur mit engagierten Beschäftigten in den Verkehrsbereichen und der technischen Überwachung lässt sich Sicherheit im Verkehr erreichen.

Wir fordern dauerhaft auskömmliche Investitionen in unsere Verkehrsinfrastruktur. Die aktuellen Haushaltsansätze reichen bei weitem nicht aus, um eine dauerhafte und verlässliche Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Brücken, Straßen oder Radwege zu sperren oder sicherheitstechnische Mängel an Fahrzeugen darf keine Selbstverständlichkeit werden.

Für eine sichere Zukunft auf unseren Verkehrswegen: Investieren wir gemeinsam in unsere Infrastruktur und die Menschen, die sich täglich für unsere Sicherheit einsetzen!

 

Mitgliederwerbung für Beschäftigte

Werde Mitglied – für bessere Arbeitsbedingungen bei Deiner täglichen Arbeit für sichere Verkehrswege!

Eine Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft bedeutet Schutz und Unterstützung – für dich und für uns alle! Mit besseren Einkommen und Arbeitsbedingungen sorgen wir dafür, dass es den Beschäftigten gut geht. Bei Sorgen helfen wir in unserer Gewerkschaft unseren Mitgliedern und sind füreinander da!

Warum ist das wichtig? Nur wer ein gutes Einkommen und faire Arbeitsbedingungen hat, kann zufrieden sein und mit Zuversicht in die Zukunft blicken.

Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten

Der tbb informiert:

Einkommen

Eines Vorab – es gibt noch keine klare Antwort, wie die Tarifergebnisse auf die Beamten übertragen werden sollen. Einig sind sich jedoch alle Seiten, dass es eine Übertragung geben wird. Aber auch ein „Mehr“, da neben der Übertragung der Tarifergebnisse zusätzlich die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichtes zur amtsangemessenen Alimentation zu beachten sind. In Thüringen ist man sich dieser Tatsache mehr als in anderen Bun-desländern bewusst. Und daher dauert es noch.

„Es gibt kein einfaches Übertragen des Tarifergebnisses auf die Beamten mehr. Wir müssen mittlerweile Alimentation und die tariflich erstrittene Entlohnung getrennt betrachten“, so hieß es gestern in einem Spitzengespräch aus den Reihen des Finanzministeriums.

Gemeint ist damit, dass der Besoldungsgesetzgeber Thüringen für eine amtsangemessene Alimentation nicht nur die Einkommensentwicklung im TV-L betrachten darf, sondern darüber hinaus auch auf das Abstandsgebot zur Grundsicherung achten muss. Bekanntermaßen ist das Bürgergeld zum Anfang des Jahres nicht unerheblich gestiegen. In einigen Tagen sollen aber die letzten Abstimmungsprozesse abgeschlossen sein und die Eckdaten der Besoldungsanpassung verkündet werden.

In der Zeit des – hoffentlich geduldigen Wartens – sollten wir aber nicht vergessen, dass Thüringen im letzten Jahr das einzige Bundesland war, welches, um die Amtsangemessenheit der Alimentation abzusichern die Besoldung angehoben hat. Es wurde unabhängig vom Tarifabschluss im Jahr 2023 die Besoldung um 3,25% und eine vom Familienstand abhängige steuerfreie Zahlung vorgenommen.

Man könnte hier argumentieren - mit Blick auf die Urteile des Verfassungsgerichtes-, dass diese Erhöhung geboten war. Ein Blick auf die Nachbarländer und den Bund, die allesamt keine weitergehende Erhöhung gewährt haben, zeigt uns aber, dass eine solche Erhöhung keine Selbstverständlichkeit ist und war.

Im Gespräch mit den Vertretern des Finanzministeriums war jedoch herauszuhören, dass die steuerfreien Inflationsausgleichs-Zahlungen unter Anrechnung der für das Jahr 2023 bereits an die Beamten geleisteten familienstandabhängigen Sonderzahlungen bis zur Höhe von 3000 € erfolgen soll.

Wir als tbb, werden unter Beachtung der Urteile zur amtsangemessenen Alimentation, die Übertragung des Tarifergebnisses im Gesetzgebungsverfahren weiterhin kritisch für die Thüringer Beamten begleiten.

Mitteilung als PDF.

Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten

Beamtenbund: Gesetzentwurf enttäuscht

tbb news

In Reaktion auf die Pressemitteilung des Thüringer Finanzministeriums zur Übertragung der Tarifergebnisse auf die Beamten:

Der tbb begrüßt, dass es endlich eine verbindliche Aussage der Landesregierung zur Übertragung der Tarifergebnisse des TV-L auf die Beamtenbesoldung gibt. „Die Anhebung der Besoldung bleibt jedoch weit hinter der erkämpften Tarifeinigung zurück und enttäuscht damit“, so der Landesvorsitzende Frank Schönborn.

Der tbb hatte bereits im Vorfeld seine Mitglieder gewarnt, dass der Spagat zwischen Übertragung der Tarifergebnisse auf die Thüringer Beamten und der Einhaltung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes für eine amtsangemessene Bezahlung der Thüringer Beamten nicht leicht fallen wird. „Die jetzt präsentierte Lösung im Gesetzentwurf der Landesregierung ist jedoch enttäuschend“, so der tbb.

Der tbb hatte gegenüber der Finanzministerin eine klare Trennung zwischen der Übertragung der Tarifergebnisse und der Überprüfung der Amtsangemessenheit der Besoldung gefordert und sich gegen die Anrechnung der Erhöhung aus dem Vorjahr ausgesprochen (3,25% in 2023).

Die Erhöhungen aus dem Vorjahr waren ausweislich der seinerzeitigen Gesetzesbegründung ausschließlich dem Umstand geschuldet, dass anderenfalls eine verfassungskonforme Besoldung im Jahre 2023 nicht mehr gewährleistet worden wäre (in anderen Bundesländern war dies der Fall). „Insoweit sehen wir es vor diesem Hintergrund weiterhin kritisch, dass das ausgehandelte Tarifergebnis, auf das sich auf Ländereben bei der Übertragung auf die Beamtenschaft auf 4,76 % geeinigt wurde, auf die im Jahr 2023 vorgenommene Erhöhung um 3,25 % angerechnet wird. Würde man diesen Weg der Anrechnung im Gesetzentwurf nicht gehen, sondern um 4,76% im Jahr 2024 linear erhöhen, wäre höchstwahrscheinlich die Besoldung in Thüringen im Jahr 2024 auch ohne den „Kniff“ eines alimentativen Ergänzungszuschlags verfassungskonform“, so äußerte sich der tbb.

Die Einführung eines alimentativen Ergänzungszuschlags lehnt der tbb ab. „Eine solche „Herdprämie“ ist nicht nur verfassungsrechtlich bedenklich und widerspricht zudem politischen Zielen der Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau, der freien Entscheidung über Formen des Zusammenlebens sowie der diskriminierungsfreien Fachkräftegewinnung unabhängig vom Familienstand. Der alimentative Ergänzungszuschlag ist mittelbar geschlechterdiskriminierend und prozedural nicht gerechtfertigt“, heißt es vom tbb abschließend.

tbb informiert als PDF

Wann erfolgt die Auszahlung der Inflationausgleichs-Einmalzahlung für Tarifbeschäftigte ?

Der tbb informiert:

Inflation

Mit Spannung erwarten die Thüringer Beschäftigten im öffentlichen Dienst die Auszahlung der Einmalzahlung. Der tbb erhielt auf Nachfrage die Auskunft, dass „nach derzeitigem Kenntnisstand … unter Beachtung der erforderlichen Vorlauf- und Programmierarbeiten eine Auszahlung der Inflationsausgleichs-Einmalzahlung voraussichtlich mit dem Entgelt für den Monat März 2024 erfolgen wird“.

Dieses betrifft nach Rückfrage beim TFM sowohl die Einmalzahlung von 1800 Euro (Teilzeitbeschäftigte anteilig) als auch den zusätzlich monatlich auszuzahlenden Betrag von 120 Euro (Teilzeitbeschäftigte anteilig).

Im § 2 Absatz 1 des TV Inflationsausgleichs hatten die Tarifparteien festgelegt, dass die Inflationsausgleichs-Einmalzahlung zum „frühestmöglichen Zeitpunkt“ auszuzahlen ist. Diese Formulierung gesteht den Arbeitgebern damit die für die Zahlbarmachung nötigen Zeitvorläufe – insbesondere für die entsprechenden Programmierarbeiten – zu. In Thüringen wird offensichtlich für diesen Vorgang noch Zeit benötigt.

Im Ergebnis der Einkommensrunde TV-L einigten sich die Tarifpartner auf folgenden Inflationsausgleich.

· 1800 Euro Inflationsausgleich als Einmalzahlung (Azubis, Studierende, Praktikanten 1000 Euro), für Teilzeitbeschäftigte anteilig (dieser soll zum frühestmöglichen Zeitpunkt ausgezahlt werden), wenn ihr Arbeitsverhältnis am 9. Dezember 2023 besteht und sie an mindestens einem Tag zwischen dem 1. August 2023 und dem 8. Dezember 2023 Anspruch auf Entgelt hatten.

· Zusätzlich ein Inflationsausgleich monatlich für Januar bis Oktober 2024 jeweils 120 Euro (Azubis, Studierende, Praktikanten monatlich 50 Euro), für Teilzeitbeschäftigte anteilig.

Diese für viele unserer Mitglieder als „sehr verspätet“ angesehene Auszahlung, ist der veralteten Software „DAISY“, mit der das TFM arbeitet, geschuldet. Die Mitarbeiter in der zentralen Gehaltsstelle geben ihr Bestes, schnellstmöglich die notwendigen Eingaben in das Programm zu leisten. Auch sie würden von einer schnelleren Auszahlung profitieren.

Mitteilung als PDF.