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Aktuelles - Thüringen

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Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten

Beamtenbund: Gesetzentwurf enttäuscht

tbb news

In Reaktion auf die Pressemitteilung des Thüringer Finanzministeriums zur Übertragung der Tarifergebnisse auf die Beamten:

Der tbb begrüßt, dass es endlich eine verbindliche Aussage der Landesregierung zur Übertragung der Tarifergebnisse des TV-L auf die Beamtenbesoldung gibt. „Die Anhebung der Besoldung bleibt jedoch weit hinter der erkämpften Tarifeinigung zurück und enttäuscht damit“, so der Landesvorsitzende Frank Schönborn.

Der tbb hatte bereits im Vorfeld seine Mitglieder gewarnt, dass der Spagat zwischen Übertragung der Tarifergebnisse auf die Thüringer Beamten und der Einhaltung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes für eine amtsangemessene Bezahlung der Thüringer Beamten nicht leicht fallen wird. „Die jetzt präsentierte Lösung im Gesetzentwurf der Landesregierung ist jedoch enttäuschend“, so der tbb.

Der tbb hatte gegenüber der Finanzministerin eine klare Trennung zwischen der Übertragung der Tarifergebnisse und der Überprüfung der Amtsangemessenheit der Besoldung gefordert und sich gegen die Anrechnung der Erhöhung aus dem Vorjahr ausgesprochen (3,25% in 2023).

Die Erhöhungen aus dem Vorjahr waren ausweislich der seinerzeitigen Gesetzesbegründung ausschließlich dem Umstand geschuldet, dass anderenfalls eine verfassungskonforme Besoldung im Jahre 2023 nicht mehr gewährleistet worden wäre (in anderen Bundesländern war dies der Fall). „Insoweit sehen wir es vor diesem Hintergrund weiterhin kritisch, dass das ausgehandelte Tarifergebnis, auf das sich auf Ländereben bei der Übertragung auf die Beamtenschaft auf 4,76 % geeinigt wurde, auf die im Jahr 2023 vorgenommene Erhöhung um 3,25 % angerechnet wird. Würde man diesen Weg der Anrechnung im Gesetzentwurf nicht gehen, sondern um 4,76% im Jahr 2024 linear erhöhen, wäre höchstwahrscheinlich die Besoldung in Thüringen im Jahr 2024 auch ohne den „Kniff“ eines alimentativen Ergänzungszuschlags verfassungskonform“, so äußerte sich der tbb.

Die Einführung eines alimentativen Ergänzungszuschlags lehnt der tbb ab. „Eine solche „Herdprämie“ ist nicht nur verfassungsrechtlich bedenklich und widerspricht zudem politischen Zielen der Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau, der freien Entscheidung über Formen des Zusammenlebens sowie der diskriminierungsfreien Fachkräftegewinnung unabhängig vom Familienstand. Der alimentative Ergänzungszuschlag ist mittelbar geschlechterdiskriminierend und prozedural nicht gerechtfertigt“, heißt es vom tbb abschließend.

tbb informiert als PDF

Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten

Der tbb informiert:

Einkommen

Eines Vorab – es gibt noch keine klare Antwort, wie die Tarifergebnisse auf die Beamten übertragen werden sollen. Einig sind sich jedoch alle Seiten, dass es eine Übertragung geben wird. Aber auch ein „Mehr“, da neben der Übertragung der Tarifergebnisse zusätzlich die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichtes zur amtsangemessenen Alimentation zu beachten sind. In Thüringen ist man sich dieser Tatsache mehr als in anderen Bun-desländern bewusst. Und daher dauert es noch.

„Es gibt kein einfaches Übertragen des Tarifergebnisses auf die Beamten mehr. Wir müssen mittlerweile Alimentation und die tariflich erstrittene Entlohnung getrennt betrachten“, so hieß es gestern in einem Spitzengespräch aus den Reihen des Finanzministeriums.

Gemeint ist damit, dass der Besoldungsgesetzgeber Thüringen für eine amtsangemessene Alimentation nicht nur die Einkommensentwicklung im TV-L betrachten darf, sondern darüber hinaus auch auf das Abstandsgebot zur Grundsicherung achten muss. Bekanntermaßen ist das Bürgergeld zum Anfang des Jahres nicht unerheblich gestiegen. In einigen Tagen sollen aber die letzten Abstimmungsprozesse abgeschlossen sein und die Eckdaten der Besoldungsanpassung verkündet werden.

In der Zeit des – hoffentlich geduldigen Wartens – sollten wir aber nicht vergessen, dass Thüringen im letzten Jahr das einzige Bundesland war, welches, um die Amtsangemessenheit der Alimentation abzusichern die Besoldung angehoben hat. Es wurde unabhängig vom Tarifabschluss im Jahr 2023 die Besoldung um 3,25% und eine vom Familienstand abhängige steuerfreie Zahlung vorgenommen.

Man könnte hier argumentieren - mit Blick auf die Urteile des Verfassungsgerichtes-, dass diese Erhöhung geboten war. Ein Blick auf die Nachbarländer und den Bund, die allesamt keine weitergehende Erhöhung gewährt haben, zeigt uns aber, dass eine solche Erhöhung keine Selbstverständlichkeit ist und war.

Im Gespräch mit den Vertretern des Finanzministeriums war jedoch herauszuhören, dass die steuerfreien Inflationsausgleichs-Zahlungen unter Anrechnung der für das Jahr 2023 bereits an die Beamten geleisteten familienstandabhängigen Sonderzahlungen bis zur Höhe von 3000 € erfolgen soll.

Wir als tbb, werden unter Beachtung der Urteile zur amtsangemessenen Alimentation, die Übertragung des Tarifergebnisses im Gesetzgebungsverfahren weiterhin kritisch für die Thüringer Beamten begleiten.

Mitteilung als PDF.

Der Abschluss ist da! Das Volumen an Einkommenszuwachs ist zunächst vertretbar. Aber die schrittweise Erhöhung bei einer Laufzeit von 25 Monatenmacht uns große Sorgen, weil es den gestiegenen Lebenshaltungskostennicht umgehend Rechnung trägt.

BTB Fahne

Die Länder haben die Zeichen der Zeit angesichts des anhaltenden Fachkräftemangels noch nicht erkannt und erneut eine Attraktivitätssteigerung des Landesdienstes versäumt.
Darüber hinaus kommen die Länder ihrer Fürsorgepflicht nicht nach und lassen jegliche Wertschätzung und den Respekt gegenüber den Beschäftigten vermissen.

Die wesentlichen Eckpunkte der Einigung

  • Ein steuer- und sozialabgabenfreier Inflationsausgleich in Höhe von 3.000 Euro, stufenweise Auszahlung im Dezember 2023 von 1.800 Euro, für Januar bis Oktober 2024 monatlich je 120 Euro.
  • Ab dem 1. November 2024 Erhöhung der Tabellenentgelte um 200 Euro (Sockelbetrag) und ab dem 1. Februar 2025 um 5,5 Prozent. Anpassung des Erhöhungsbetrags auf 340 Euro, wo dieser Wert nicht erreicht wird.
  • Ausbildungs- und Praktikantenentgelte werden zum gleichen Zeitpunkt um 150 Euro erhöht.
  • Vertragslaufzeit: 25 Monate

Nun erwarten wir von den Ländern eine zeit- und wirkungsgleiche Übernahme des Tarifabschlusses auf den Beamten- und Versorgungsbereich.
Das aktuelle Ergebnis TV-L und die anstehende Übernahme auf den Beamtenbereich fordert eine konsequente Umsetzung der folgenden Grundsatzziele des BTB:
Die Tätigkeiten für Techniker, Ingenieure und Naturwissenschaftler müssen im Tarifbereich höher eingruppiert werden und analog im Beamtenbereich die Einstiegs- und Endämter angehoben werden.

Dafür werden wir kämpfen.
Euer BTB

Nähere Informationen vom tbb finden Sie hier

Wann erfolgt die Auszahlung der Inflationausgleichs-Einmalzahlung für Tarifbeschäftigte ?

Der tbb informiert:

Inflation

Mit Spannung erwarten die Thüringer Beschäftigten im öffentlichen Dienst die Auszahlung der Einmalzahlung. Der tbb erhielt auf Nachfrage die Auskunft, dass „nach derzeitigem Kenntnisstand … unter Beachtung der erforderlichen Vorlauf- und Programmierarbeiten eine Auszahlung der Inflationsausgleichs-Einmalzahlung voraussichtlich mit dem Entgelt für den Monat März 2024 erfolgen wird“.

Dieses betrifft nach Rückfrage beim TFM sowohl die Einmalzahlung von 1800 Euro (Teilzeitbeschäftigte anteilig) als auch den zusätzlich monatlich auszuzahlenden Betrag von 120 Euro (Teilzeitbeschäftigte anteilig).

Im § 2 Absatz 1 des TV Inflationsausgleichs hatten die Tarifparteien festgelegt, dass die Inflationsausgleichs-Einmalzahlung zum „frühestmöglichen Zeitpunkt“ auszuzahlen ist. Diese Formulierung gesteht den Arbeitgebern damit die für die Zahlbarmachung nötigen Zeitvorläufe – insbesondere für die entsprechenden Programmierarbeiten – zu. In Thüringen wird offensichtlich für diesen Vorgang noch Zeit benötigt.

Im Ergebnis der Einkommensrunde TV-L einigten sich die Tarifpartner auf folgenden Inflationsausgleich.

· 1800 Euro Inflationsausgleich als Einmalzahlung (Azubis, Studierende, Praktikanten 1000 Euro), für Teilzeitbeschäftigte anteilig (dieser soll zum frühestmöglichen Zeitpunkt ausgezahlt werden), wenn ihr Arbeitsverhältnis am 9. Dezember 2023 besteht und sie an mindestens einem Tag zwischen dem 1. August 2023 und dem 8. Dezember 2023 Anspruch auf Entgelt hatten.

· Zusätzlich ein Inflationsausgleich monatlich für Januar bis Oktober 2024 jeweils 120 Euro (Azubis, Studierende, Praktikanten monatlich 50 Euro), für Teilzeitbeschäftigte anteilig.

Diese für viele unserer Mitglieder als „sehr verspätet“ angesehene Auszahlung, ist der veralteten Software „DAISY“, mit der das TFM arbeitet, geschuldet. Die Mitarbeiter in der zentralen Gehaltsstelle geben ihr Bestes, schnellstmöglich die notwendigen Eingaben in das Programm zu leisten. Auch sie würden von einer schnelleren Auszahlung profitieren.

Mitteilung als PDF.

Öffentlicher Dienst in Thüringen löffelt die Suppe aus

Warnstreik

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Mit einer Protestaktion in Erfurt haben Beschäftigte auf die dramatische Situation des öffentlichen Dienstes in Thüringen aufmerksam gemacht. Sie fordern höhere Einkommen.

Bei einer Protestkundgebung mit über 500 Teilnehmenden am 18. November 2023 in Erfurt sagte Frank Schönborn, der Vorsitzende des tbb beamtenbund und tarifunion thüringen: „Der öffentliche Dienst wird seit Jahren auf Verschleiß gefahren. Es wird einfach nicht genug investiert. Nicht in die Sachausstattung und schon gar nicht in das Personal. Diese Suppe auslöffeln dürfen die Beschäftigten: Sie bekommen immer mehr Aufgaben und arbeiten an der Grenze der Belastbarkeit – und oft genug darüber hinaus, weil sich das Land praktisch seit Jahren im Dauer-Krisenmodus befindet. Wertschätzung sieht wirklich anders aus. Angesichts von bundesweit über 500.000 fehlenden Leuten muss jetzt endlich was passieren. Sonst fehlen uns bald nicht nur die Nachwuchskräfte, sondern auch die vorhandenen Beschäftigten drehen dem Staat den Rücken zu – schließlich sucht auch die Privatwirtschaft händeringend neue Leute. Vor diesem Hintergrund ist unsere Forderung nach 10,5 Prozent, mindestens 500 Euro mehr, absolut angemessen.“

Claus Weselsky, stellvertretender Bundesvorsitzender des dbb und Bundesvorsitzender der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL), warnte die Länder eindringlich vor weiteren Sparmaßnahmen: „Deutschland kann nur wirtschaftlich erfolgreich sein, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Dazu gehört ein leistungsstarker öffentlicher Dienst, dazu gehört eine funktionsfähige Infrastruktur. Bei den Bundesländern sehen wir das gleiche Drama wie beim Bund oder den bundeseigenen Unternehmen wie der Deutschen Bahn: Oben sitzen üppig bezahlte Entscheider, die aber wenig Ahnung von der konkreten Arbeit vor Ort haben. Gleichzeitig bangen die Kolleginnen und Kollegen, die den Laden tagtäglich am Laufen halten, wegen der hohen Inflation vor der nächsten Nebenkostenabrechnung. Deshalb muss bei den Einkommen etwas passieren, denn mit warmen Worten in Sonntagsreden können wir an der Supermarktkasse nicht bezahlen.“