BTB Thüringen

Fachgruppe - Vermessung

Die Fachgruppe Vermessung vertritt über den gewerkschaftlichen Zusammenschluss im BTB Thüringen die Beamten und Tarifbeschäftigten sowie die Beamtenanwärter und Auszubildenden der Thüringer Kataster- und Vermessungsverwaltung (TKVV) sowie deren Versorgungsempfänger und Rentner.

Getreu dem Grundgedanken „Gemeinsam mehr erreichen als einer allein“ und dem Anspruch „Gut vernetzt und nah dran“ bilden wir eine Solidargemeinschaft und werden durch ehrenamtliche Fachkollegen vertreten.

Dabei sieht die Fachgruppe Ihre Aufgabe in:

  • Durchsetzung der berufsständigen Interessen der Mitglieder mit gewerkschaftlichen Mitteln
  • Herbeiführen der notwendigen Beachtung und einer gerechten Wertung der in der TKVV beschäftigten Menschen sowie des gesamten Berufsstandes
  • Wahrnehmung politischer Arbeitsgespräche mit Minister, Staatssekretär, Fraktionen und dem Präsidenten des Thüringer Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) sowie Fertigung gewerkschaftlicher Stellungnahmen um Reformprozesse konstruktiv kritisch zu begleiten
  • Mitwirken in Arbeitskreisen auf Bundes- und Landesebene

Unsere Ziele sind:

  • Erhaltung einer starken, funktionsfähigen und effektiven, technischen Verwaltung
  • Stellenabbau stoppen; Ausschluss von Privatisierungen
  • Dauerhafte Erhaltung des dualen Studiums und Ausbildungsoffensive zur Gewinnung von Fachkräften und Berufsnachwuchs
  • Einsatz für den Erhalt des technischen Referendariats
  • Förderung eines modernen Arbeitszeitmodells und neuer Arbeitsformen wie Heim- und Telearbeit sowie mobiles Arbeiten; Verbesserungen bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie Unterstützung eines aktiven Gesundheitsmanagements
  • Abbau von Beförderungsstau
  • Ausbau der Funktionsstellen für den mittleren und gehobenen Dienst sowie Besetzung dieser gemäß Organisationsplan
  • Entwicklungsmöglichkeiten für Beamte und Tarifbeschäftigte u. a. durch Bewährungsaufstiege
  • Gleichbehandlung der Tarifbeschäftigten bei Stellenbesetzungen
  • Anhebung und zeitliche Begrenzung von Einstiegsämtern, Anhebung von Endämtern sowie Steigerung der Anzahl an Spitzenämtern

(Im Sinne der Gleichstellung beziehen sich vorgenannte Ausführungen in gleicher Weise auf das weibliche, das männliche und das dritte Geschlecht sowie auf Beamte und Tarifbeschäftigte)