BTB Thüringen

Fachgruppe - Natur-, Umwelt-, Arbeits- und Verbraucherschutz

BTB Thüringen

Fachbereich Natur-, Umwelt-, Arbeits- und Verbraucherschutz

Es gibt kaum ein Bundesland, in dem nicht durch Stellenabbau und/oder fragwürdige Umstrukturierungen die Arbeit technisch-naturwissenschaftlicher Fachbehörden über die Jahre gelitten hat. Es werden Aufgaben, die effizienter von Landesbehörden vollzogen werden können, kommunal zergliedert oder es werden unterschiedlichste Zuständigkeiten in großen Behörden „zusammengewürfelt“. Bundesgesetze und Verordnungen auf dem Gebiet des Natur-, Umwelt-, Arbeits- und Verbraucherschutzes basieren zumeist auf europäischer Rechtssetzung, werden aber in den Ländern in unterschiedlichsten Behördenstrukturen durchgeführt.

Hinzu kommt der massive Stellenabbau über die Jahre. Zum Beispiel in den Arbeitsschutzbehörden der meisten Bundesländer – Thüringen gehört leider dazu – gelangen diese in eine nie da gewesene Situation: Sie können nur mehr reagieren, obwohl aktive Aufsicht erforderlich wäre, um präventiv wirksam zu werden.

In 2017 wurden gerade einmal 2,6 % aller Betriebe in Thüringen aufgesucht. Dabei verursachen „Schwarze Schafe“ unter den Arbeitgebern, nicht nur menschliches Leid und gesundheitliche Einbußen bei ihren Beschäftigten, sondern auch immense Folgekosten, welche dann die Allgemeinheit schultern muss.

Unternehmen, die sich gewissenhaft an die Arbeitsschutzvorschriften halten, werden dadurch im Wettbewerb benachteiligt. Wenn es Regeln gibt – und die Regeln sind gut – dann müssen diese Regeln für alle Betriebe gelten. Präventive Kontrollen müssen wieder ausgeweitet werden. Das geht nur mit einer adäquaten Personalausstattung der Arbeitsschutzbehörden.

Gesetze und Verordnungen im Natur-, Umwelt-, Arbeits- und Verbraucherschutz erfordern, dass Behörden fachlich mindestens auf Augenhöhe mit den Wirtschaftsakteuren agieren. Doch der Fachkräftemangel trifft technisch-naturwissenschaftliche Fachbehörden besonders hart. Bewährte Qualifizierungen als Zugangsvoraussetzung, wie Anwärterausbildung und Referendariat müssen – nicht abgeschafft, sondern – finanziell attraktiver gestaltet werden. In NRW sind für die Anwärter der Arbeitsschutzverwaltung Technikerzuschläge wieder eingeführt worden, um überhaupt noch im Wettbewerb um gutes Personal mithalten zu können. Auch sollten länderübergreifende Kooperationen bei derartigen Ausbildungen nicht die Ausnahme, sondern die Regel sein.

Denkverbote lassen wir nicht gelten: Warum nicht duale Studiengänge, um frühzeitig gute Leute zu gewinnen und an die Behörden zu binden?

Wir fordern, dass man bei der Fortgestaltung zukunftsfähiger Fachbehörden auf die Erfahrungen der engagierten Mitarbeiter baut. Kenntnisse und Erfahrungen im speziellen Verwaltungsrecht dürfen nicht einfach verloren gehen, wenn ein „alter Hase“ die Behörde gen Ruhestand verlässt. Der Wissenstransfer zum Nachfolger will organisiert und ermöglicht sein.

Durch den Föderalismus sind die Länder für die Umsetzung des Natur-, Umwelt-, Arbeits- und Verbraucherschutzes zuständig. Der BTB Thüringen schaut der Landesregierung genau auf die Finger. Eine adäquate tarifliche Entgelteinstufung und korrekt bewertete Dienstposten sind in den technisch-naturwissenschaftlichen Behörden Thüringens nach wie vor eine Baustelle.

Doch das festzustellen allein reicht nicht. Damit wir gemeinsam mehr erreichen, brauchen wir Mitglieder – egal ob sie sich aktiv mit ihren Ideen einbringen, z. B. in die Personalratstätigkeit, oder einfach nur unsere Anstrengungen als Mitglied unterstützen wollen.

Wir wollen, dass der Schutz von Natur und Umwelt sowie das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit der Arbeitnehmer und Verbraucher nicht nur Worte im Grundgesetz sind, sondern dass der Staat die gesetzliche Ordnung für den Bürger und nachfolgende Generationen mit handlungs- und zukunftsfähigen Behörden effizient durchsetzt. Und wir wollen gute Arbeitsbedingungen und faire Bezahlung für die Mitarbeiter dieser Fachbehörden.