BTB Thüringen

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Aktuelles - Thüringen

Hier finden Sie unsere aktuellen Informationen zu diesem Bereich


Neue Mitglieder werben und gewinnen 

Mitgliederwerbung

Mitgliederwerbeaktion noch bis zum 1. September 2023

Gewinne eine Kollegin oder einen Kollegen als neues Mitglied für den BTB und erhalte die Chance auf einen tollen Gewinn.

Die drei stärksten Mitgliedergewinner erhalten

1. Preis: einen Reisegutschein in Höhe von 300 €
2. Preis: einen Einkaufsgutschein im Wert von 200 € 
3. Preis: einen Restaurantgutschein im Wert von 100 € 

Darüber hinaus werden unter allen Werbern noch zehn Geldpreise im Wert von je 50 Euro verlost.

Füllt das Beitrittsformular aus und sendet es per Mail an 
Das Formular muss bis zum 1.Dezember in der Bundesgeschäftsstelle eingegangen sein um an der Verlosung teilnehmen zu können. 

Beitrittsformular

Klimawandel als Herausforderung für technische Fachverwaltungen

Save the Date Erde FINAL 21 04 klein 

Beamte und Streik - Was ist zu beachten

Statusrechtliche Informationen

Beamte und Streik

Unterstützung der Einkommensrunden im öffentlichen Dienst durch Beamte ist richtig und wichtig!
Allen Beamtinnen und Beamten steht aus der Verfassung ein Anspruch auf Teilhabe an der allgemeinen finanziellen und wirtschaftlichen Entwicklung zu. Jedoch realisiert sich dieser Anspruch sowohl beim Dienstherrn Bund als auch bei den einzelnen Ländern nicht von alleine. Nähere wichtige Informationen finden Sie hier

Zur Unterstützung unserer berechtigten Forderung hat der dbb beamtenbund und tarifunion eine neue Flugblatt-Serie für den Beamtenbereich konzipiert, die die Einkommensrunde 2023 für die Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten bis zum Abschluss eines „BBVAnpG 2023“ begleiten wird. Es geht im Jahr 2023 um Eure / Ihre Besoldung

Ablehnung Zulagengewährung nach § 16 Abs. 5 TV-L - Und nun?

Newsletter von pixabayDie Entscheidung des Dienstherrn ist gefallen. Nach unserem aktuellen Kenntnisstand wurden trotz gestiegener Lebenshaltungskosten alle Anträge auf Gewährung einer Zulage nach § 16 Abs. 5 TV-L abgelehnt.

§ 16 Abs. 5 TV-L gewährt dem Arbeitnehmer keinen unmittelbaren Anspruch auf Gewährung der Zulage. Die Regelung beinhaltet – folgt man der Auslegung des Bundesarbeitsgerichtes - lediglich ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht des Arbeitgebers. Unter den in § 16 Abs. 5 Satz 1 TV-L genannten Tatbestandsvoraussetzungen kann der Arbeitgeber damit entscheiden, ob und in welcher Höhe er eine Zulage gewährt oder nicht.

In Thüringen hat er sich für ein „Nein“ entschieden.

Die Begründung, die im Ablehnungsschreiben aufgeführt werden, erscheint uns schwierig nachvollziehbar. Wie die im Tarifvertrag abschließend aufgeführten Tatbestandsalternativen belegen, handelt es sich um ein Instrument des Arbeitgebers, um möglichst flexibel Personal gewinnen oder binden zu können. Mit der Zahlung der Zulage kann er, abhängig von den konkreten Umständen die Attraktivität einer Stelle im öffentlichen Dienst für den aktuellen Stelleninhaber oder potenzielle Stellenbewerber erhöhen, in dem er einen finanziellen Anreiz setzt. Des Weiteren liegt es im Ermessen des Arbeitgebers eine Betrachtung der gestiegenen Lebenshaltungskosten vorzunehmen und hier die aktuelle hohe Inflation zu berücksichtigen. Dies hat der Freistaat Thüringen abgelehnt.

Leider ändert unsere Kritik nichts am Ergebnis: § 16 Abs. 5 TV-L gibt für sich allein dem Beschäftigten keinen Rechtsanspruch auf die Zahlung der Zulage.

Damit bleibt vorrangig der Weg im Rahmen der anstehenden Einkommensrunde für den TV-L im Herbst 2023 unsere Forderungen lauter und persönlich vorzutragen.
Wir zählen auf Euch!

Mitteilung als PDF

Tarifbeschäftigte im Freistaat Thüringen entlasten

Antragsmöglichkeit noch in 2022 nutzen!

Newsletter von pixabay

Angesichts aktuell stark gestiegener Lebenshaltungskosten fordert der tbb vom Freistaat Thüringen, seiner Fürsorgepflicht nachzukommen und auch die Tarifbeschäftigten finanziell zu entlasten. Der § 16 Abs. 5 des TV-L eröffnet es dem Dienstherrn unter den dort genannten Voraussetzungen eine Zulage zum Ausgleich erhöhter Lebenshaltungskosten zu gewähren.

Die Thüringer Allgemeine Zeitung spricht von „Reallohnverlusten in historischem Ausmaß“ (TA vom 14.12.2022) und rechnet vor, dass die Tariflöhne im Schnitt um nur 2,7% gestiegen seien, die Verbraucherpreise jedoch um 7,8%. Dies entspräche einem Reallohnverlust von 4,7%.

Die finanzielle Belastung der Tarifbeschäftigten durch die im letzten Jahr überdimensional gestiegenen Lebenshaltungskosten gerade für die unteren Einkommensgruppen von E2 bis E6 nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) Beschäftigten im Arbeitsalltag ist enorm.

Der tbb bittet die Landesregierung, die Möglichkeit dieser Entlastung für die Tarifbeschäftigten wohlwollend zu prüfen!

Nutzen Sie unser Musterschreiben "Zulage-16-5-Lebenshaltungskosten" im Word-Format.

Mitteilung als PDF.