BTB Thüringen

Aktuelles - Thüringen

Hier finden Sie unsere aktuellen Informationen zu diesem Bereich


tbb fordert sofortige Maßnahmen der Landesregierung für Verlängerung der Homeoffice-Möglichkeit angesichts der exorbitanten Energiepreisentwicklung

Hilfe

Belastungen für Beschäftigte abfedern 

Zum 20. März 2022 endet die Homeoffice-Verpflichtung. Nicht nur aus Gründen des Gesundheitsschutzes, sondern auch mit dem Ziel der Reduzierung von Pendlerkosten für die Beschäftigten wäre es aus Sicht des Thüringer Beamtenbunds (tbb) ein erster Schritt, die Möglichkeit zum Homeoffice weiter fortzuführen und dabei möglichst schnell eine dauerhafte für alle Seiten zielführende Homeoffice-Regelung im öffentlichen Dienst in Thüringen zu finden. Jedem Beschäftigten sollte fortführend das Arbeiten im Homeoffice gewährt werden. Homeoffice und Telearbeit haben sich bewährt und ermöglichen nicht nur in pandemischen Zeiten die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Dies wäre eine gute Entscheidung. Ökologisch, ökonomisch und sozial.

Angesichts der mittlerweile explodierenden Verbrauchskosten für Energie und Treibstoffe fordert der tbb die Landesregierung zu einem sofortigen und entschiedenen Handeln auf. Landesvorsitzender Frank Schönborn verweist dabei auf die dringend erforderlichen Änderungen im Thüringer Reisekostenrecht: „Eine Vielzahl unserer Kolleginnen und Kollegen wird vom Dienstherrn direkt oder indirekt veranlasst, zur Dienstausübung und Aufrechterhaltung des Außendienstes für ausschließlich dienstliche Fahrten ihren privaten PKW zu nutzen. Dabei legen unsere Beschäftigten aufgrund der Entwicklungen für Treibstoff mittlerweile auch noch erheblich drauf. Die Absicherung von Dienstgeschäften und notwendige Dienstreisen dürfen nicht den einzelnen Beschäftigten auferlegt werden. Wenn dieser Entwicklung seitens der Thüringer Politik nicht umgehend mit Maßnahmen wie z.B. Homeoffice in der Landesverwaltung und Änderung Thüringer Reisekostengesetz begegnet wird, sieht der tbb die dringend benötigte Funktionsfähigkeit und Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Dienstes erheblich gefährdet. Die Gespräche mit der Landesregierung laufen.

Dazu kommen die spürbaren finanziellen Belastungen des täglichen Weges zur Arbeit!“ Ein deutliches Anheben der Kilometerpauschale ist unerlässlich. „Sonst werden Befürchtungen wahr, Beschäftigte zu verlieren, die sich die tägliche Fahrt an eine weite Arbeitsstelle (oder sogar nur im Interesse des Dienstherrn, als Grundlage, dass sie überhaupt ihrer originären Arbeit nachgehen), nicht mehr leisten können und hierfür lokale Stellenausschreibungen in der freien Wirtschaft bevorzugen“, so Schönborn. Hier muss sich Thüringen unbedingt zeitnah für eine Änderung der Pendlerpauschale einsetzen.

Die verheerenden Ereignisse in der Ukraine mit den anstehenden Kriegsflüchtlingsströmen, den erlebten Personalabbau der letzten Jahre sowie die anhaltenden, erhöhten Belastungen der Beschäftigten in der Corona-Pandemie muss der öffentliche Dienst in Thüringen auch stemmen können. Jedes „mehr“ an Strapazierung geht zu Lasten der Gesundheit und des Arbeitsschutzes. Hinsichtlich des akuten Personalmangels in unseren Dienststellen raten wir für ein sofortiges Abfedern der Belastungen. Andernfalls wird der öffentliche Dienst in Thüringen nicht attraktiver!

Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst haben die Wertschätzung durch die Landesregierung Thüringen verdient.

Pressemitteilung

Das technische Referendariat kommt wieder!
Bewerbungen für Herbst 2022 in Kürze möglich.

Mitteilung des tbb

 

Das technische Referendariat soll noch in diesem Jahr in Thüringen wiedereingeführt werden. Gegenwärtig befindet sich die Ausbildungs- und Prüfungsordnung in der Ressortabstimmung und wird voraussichtlich noch im 2. Quartal 2022 in Kraft treten.

Der tbb beamtenbund und tarifunion thüringen begrüßt ausdrücklich die Wiedereinführung des technischen Referendariats. „Insbesondere in der Fachrichtung Geodäsie und Geoinformation halten wir aufgrund der besorgniserregenden Situation bei der Nachwuchsgewinnung für die Verwaltung und für die öffentlich bestellten Vermessungsingenieure für dringend geboten. Das Angebot einer Referendarausbildung macht Thüringen für junge Geodäten attraktiver und leistet auf diese Weise einen Beitrag zur Nachwuchssicherung. Dadurch wird gewährleistet, dass für den öffentlichen Dienst gutausgebildete Fachkräfte und darüber hinaus auch für den freien Beruf zur Verfügungstehen.“, so Frank Schönborn, Landesvorsitzender und selbst Vermessungsingenieur.

Seit fast 4 Jahren kämpft der tbb für die Wiedereinführung der Referendariatsausbildung.„Besonders am Tag der Vermessung und Geoinformation am 05. März freut sich Schönborn, dass die Landesregierung mit der Wiedereinführung gezeigt hat, dass sie bereit ist aus Fehlern zu lernen.“Die Laufbahnausbildung ist eine Zusatzqualifikation für Ingenieure innerhalb und außerhalbdes öffentlichen Dienstes und war Zulassungsvoraussetzung zum öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI). Das 2-jährige technische Referendariat stellt eine optimale Vorbereitung auf die Aufgaben künftiger Führungskräfte dar und eröffnet vielfältige Karrieremöglichkeiten. In einem gemeinsamen Positionspapier vom BDVI, Architektenkammer Thüringen, Ingenieurkammer Thüringen, Landesverband der Freien Berufe Thüringen und Verband Deutscher Vermessungsingenieure setzte sich der tbb für die Wiedereinführung des technischen Referendariats ein.

Thüringen hatte die Laufbahnausbildung als einzige in Deutschland 2018 eingestellt und auf eine Qualifizierung „on the job“ verwiesen. Diese Möglichkeit wurde nach dem Kenntnisstand des tbb nie genutzt, so dass es seit 2018 keine neu ausgebildeten technischen Referendare in Thüringen gab. Da Thüringen nach wie vor im Oberprüfungsamt verblieben und dort im Kuratorium und mit Prüfern vertreten ist, sind alle Voraussetzungen für einen guten Neubeginn gegeben.

Bewerbungen für das technische Referendariat sind in Kürze möglich, siehe https://tlbg.thueringen.de/ueber-uns/karriere-studium-ausbildung.

Pressemitteilung

Staatlicher Arbeitsschutz

Bericht der Bundesregierung belegt bundesweites Kontrolldefizit im Arbeitsschutz!

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Der Bericht über Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 2020 wurde als Drucksache 20/370 am 6. Januar 2022 dem Deutschen Bundestag zur Information vorgelegt. Auch im Jahr 2020 wurde der Trend von immer weniger Arbeitsschutzkontrollen bundesweit fortgeführt.

Der BTB, die Fachgewerkschaft für Technik und Naturwissenschaft im öffentlichen Dienst, beobachtet seit Jahren mit großer Sorge den Rückgang von Arbeitsschutzkontrollen durch die Länder. Für immer mehr Aufgaben stehen strukturell zu wenig Arbeitsschützer in den Ländern zur Verfügung. Die Beschäftigten des staatlichen Arbeitsschutzes in den Ländern bekommen jedes Jahr durch europäische Rechtssetzung oder durch Bundesgesetzgebung zusätzliche Aufgaben übertragen. Dafür wird allerdings kein oder kaum zusätzliches Personal in den Ländern eingestellt. So darf es Niemanden verwundern, dass die Betriebsbesichtigungen weiterhin rückläufig sind.

Die meisten Landesregierungen kommen ihrer Pflicht der Vollzugsüberwachung zur Umsetzung der bundesrechtlichen Arbeitsschutzbestimmungen nicht nach. Beispielsweise gibt es in Baden-Württemberg nach wie vor keine funktionsfähige Arbeitsschutzverwaltung. Obwohl die Landesregierung regelmäßig durch den BTB auf diesen Missstand hingewiesen wurde und wird, reagiert die Landesregierung Baden-Württemberg nicht. Das Umweltministerium Baden-Württemberg blockiert seit Jahren die nachvollziehbare Strukturierung der Aufgabenwahrnehmung im Staatlichen Arbeitsschutz. Hier gilt das Motto „Wer nicht kontrolliert, stellt keine Mängel fest und hat keine Probleme im Vollzug des Arbeitsschutzes“, so der BTB Bundesvorsitzende Jan Georg Seidel.

Insbesondere im Bereich der prekären Beschäftigung gibt es bundesweit kein Konzept, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Beschäftigten durch Arbeitsschutzkontrollen zu sichern und zu verbessern.

Der aktuell veröffentlichte Bericht zeigt das Kontrolldefizit der Länder eindeutig auf. Dieses ist die Fortführung eines seit 20 Jahren andauernden Rückzugs der Länder im Staatlichen Arbeitsschutz.

grafik.jpgTabelle: Auswertung der Berichte der Bundesregierung über Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in den Jahren 2000 bis 2020.  

Mit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz aus 2021 hat die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrats eine Kontrollquote von fünf Prozent aller Betriebe ab dem Jahr 2026 für die Länder vorgegeben.Wenn die Länder nicht sofort anfangen, Arbeitsschutzbeamt:innen massiv auszubilden, kann die neue gesetzliche Überwachungsquote nicht im Ansatz ehrlich erreicht werden.

Der BTB fordert daher von den Landesregierungen, endlich die Aufgaben des Staatlichen Arbeitsschutzes ernsthaft wahrzunehmen.
Unsere Mitglieder aus dem Bereich des Staatlichen Arbeitsschutzes bei den Ländern sehen unter den aktuellen Bedingungen keine Möglichkeit, die Anforderungen des Arbeitsschutzkontrollgesetzes zu erfüllen, so der BTB Bundesvorsitzende Jan Georg Seidel.


Pressemitteilung

Die ständige Vermessung der Erde - eine von der Öffentlichkeit meist unterschätze Aufgabe des öffentlichen Dienstes!

Vermessung macht die Welt überschaubar und für die Zukunft berechenbar!

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Am 5. März ist der jährliche Tag der Vermessung und Geoinformation. Mit Bezug zu dem Geburtstag des am 5. März 1512 geborenen weltberühmten Kartographen und Geographen „Gerhard Mercator“ soll an diesem Tag die Bedeutung und die Errungenschaften der Vermessung und Geoinformation hervorgehoben werden.

Vermessung macht die Welt überschaubar und für die Zukunft berechenbar!

Durch die Arbeit der Vermessung und Geoinformation wird unsere Welt erfasst, überschaubar und berechenbar. Insbesondere zu den aktuellen Problemen im Hinblick auf die Folgen des Klimawandels und der steigenden Erderwärmung liefern die Vermessungs- und Geoinformationsdaten entscheidende Informationen über mögliche Auswirkungen dieser Fakten. Maßnahmen zur Verhinderung und Eindämmung der möglichen katastrophalen Entwicklungen sind nur mit Geodaten planbar. Diese Leistungen der Vermessung und Geoinformation werden die Zukunft der Menschheit entscheidend beeinflussen.

Daten der Vermessung sind allgegenwärtig!

Im alltäglichen Gebrauch erleichtern Geodaten unser Leben. Ob beim Einsatz eines Navigationssystems im Auto, beim Einsatz der mobilen Lokalisierung mittels einer App, bei der Suche nach dem nächstgelegenen Restaurant und vielem mehr nutzen wir wie selbstverständlich die Vermessungs- und Geoinformationsdaten. Leider meist unbewusst. Dass im Hintergrund dieser uns mobil und jederzeit zur Verfügung stehenden Daten komplexe Vorgänge mit sorgfältig und verlässlich erhobenen Daten ablaufen, ist größtenteils nicht bekannt.

Die Erfassung der Erdoberfläche per moderner Satellitentechnik, die Schaffung und Pflege von Höhen-, Lage- und Schwerebezugssystemen und die Pflege und Weiterentwicklung des Liegenschaftskatasters durch die Vermessungsverwaltungen ermöglicht es, aufgrund von Zahlen, Daten und Fakten sachorientierte Entscheidungen mit einem konkreten Umgebungsbezug zu treffen. Eine positive Entwicklung und die Einflussnahme des Menschen auf die Zukunft sind somit zielorientiert möglich.

Vermessung gibt Antwort auf die großen und kleinen Fragen der Menschheit!

Mit den Daten der Vermessung und Geoinformation können Antworten gegeben werden auf die großen Fragen der Menschheit: „Was geschieht, wenn aufgrund der Erderwärmung der Meeresspiegel steigt? Welche Flächen werden überflutet? Wie wirken sich Kontinentalplattenverschiebungen aus?“.

„Wann immer einen die Dinge erschreckten, sei es eine gute Idee, sie zu messen.“

(Zitat: Daniel Kehlmann aus dem Buch „Die Vermessung der Welt“)

Des Weiteren werden viele alltägliche Aufgaben wie die Sicherung des Eigentums an Grund und Boden, der Ausbau der Infrastruktur, die Suche nach am wenigsten störenden Standorten für Windenergieanlagen, optimierte Standorte für Anlagen des Hochwasserschutzes oder Sendemasten wahrgenommen. Auch dem Schutz von Einsatzkräften in Unwetterkatastrophenfällen bei der Frage: „welchen Weg das Wasser bei gewissen Pegelständen eines Baches oder Flusses nehmen wird“, dienen die Daten der Geoinformation. Genauso wie der Frage, welche Verkehrsverbindungen oder Leitungen bei Katastrophenfällen unter Verwendung aktueller Daten für Versorgung und Hilfsmaßnahmen noch nutzbar sind.

Verdienste der Vermessung müssen anerkannt werden!

Die Verdienste und Errungenschaften der Vermessung und insbesondere der öffentlichen Vermessungsverwaltungen, eingeschlossen der Flurneuordnung, werden oft nicht mit den Mitarbeiter:innen in den Verwaltungen in Verbindung gebracht. Dies ist auch der Grund für die aktuelle Sorge des BTB, der „Gewerkschaft für Technik und Naturwissenschaft im öffentlichen Dienst“, im Hinblick auf den enormen Fachkräftemangel in den Vermessungsverwaltungen. Auf allen Qualifikationsebenen, ob bei ausgebildeten Vermessungstechniker:innen und Geomatiker:innen oder bei Vermessungsingenieur:innen werden aktuell dringend Nachwuchskräfte für den öffentlichen Dienst gesucht. Bundesweit sind in den Kommunen, den Ländern und den Bundesverwaltungen zahlreiche Stellen nicht besetzt. Dies ist ein Signal für die Politik in den Kommunen, Ländern und beim Bund, dass der öffentliche Dienst für Vermessungsfachkräfte attraktiver werden muss. Dies gilt sowohl für Berufseinsteiger über die Eingangsbezahlung als auch für weitere Karriereperspektiven in aktiven Dienstverhältnissen. 

Am Tag der Vermessung und Geoinformatik ist es daher geboten, die Leistungen und Verdienste der öffentlichen Vermessungsverwaltungen und der geodätischen Institutionen herauszustellen und für diese spannende Aufgabe bei jungen Menschen zu werben.

Informationen zum Tag der Vermessung als PDF

Weitere Informationen zu Liegenschaftskataster, Geobasisdaten und Ausbildung in der Vermessung

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 Das Liegenschaftskataster

 

 

 

 

 

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 Geobasisdaten

 

 

 


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 Die Ausbildung in der Vermessung

ACHTUNG: Landesamt verschickt Widerspruchsbescheide – 1 Monatsfrist beginnt!

Klage erheben! Rechte sichern.

Gericht von pixabay

Nach uns vorliegenden Informationen versendet das Thüringer Landesamt für Finanzen seit dem 09.02.2022, die Widerspruchsbescheide zu den in 2020 getätigten Widersprüchen auf Zahlung einer amtsangemessenen Alimentation.
Sichern Sie Ihre Rechte und erheben Sie Klage innerhalb eines Monats!

Die Feststellungsklage muss innerhalb eines Monats nach Zustellung des Widerspruchsbescheids erhoben werden. Es reicht die reine Klageerhebung (siehe Musterklage im Anhang), eine Begründung kann zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht werden. Dazu werden wir später noch gesonderte Informationen auf der Homepage geben, so dass Sie auch ohne anwaltliche Vertretung den Weg gehen könnten.

Gewahrt wird die Klagefrist nur durch eine ordnungsgemäß erhobene Klage, die innerhalb der Frist zu einer sachlichen oder personellen Empfangsvorrichtung (z.B. (Nacht-)Briefkasten, Postfach) des Gerichts, d.h. in dessen Verfügungsgewalt, gelangt. Dies wird i.d.R. durch den Eingangsstempel des Gerichts bewiesen. Bei einer Übermittlung per Telefax ist der Empfang der gesendeten Signale durch das Telefaxgerät des Gerichts maßgeblich, nicht hingegen der Zeitpunkt des Ausdrucks.

Welches Gericht zuständig ist, können Sie hier einsehen: http://www.thovg.thueringen.de/webthfj/gerichts.nsf/$$Web2?OpenForm&vggera.

Der tbb wird selbst Klagen als Musterklagen führen. Verweisen Sie in Ihrer Klage darauf! Gehen Sie diesen Weg mit uns – gemeinsam können wir mehr erreichen.

>> Ein Muster für die Widerspruchserhebung finden Sie
hier.

>> Weiterführende Informationen finden Sie hier: https://www.thueringer-beamtenbund.de/aktuelles/news/klage-erheben-rechte-sichern/ 

>> Alle Veröffentlichungen zur amtsangemessenen Alimentation finden Sie hier:https://www.thueringer-beamtenbund.de/amtsangemessene-alimentation/

 

 

 

 

 

 

Info: Gesetz- und Verordnungsblatt 28/2021