BTB Thüringen

Amtsangemessene Alimentation

ACHTUNG: Landesamt verschickt Widerspruchsbescheide – 1 Monatsfrist beginnt!

Klage erheben! Rechte sichern.

Gericht von pixabay

Nach uns vorliegenden Informationen versendet das Thüringer Landesamt für Finanzen seit dem 09.02.2022, die Widerspruchsbescheide zu den in 2020 getätigten Widersprüchen auf Zahlung einer amtsangemessenen Alimentation.
Sichern Sie Ihre Rechte und erheben Sie Klage innerhalb eines Monats!

Die Feststellungsklage muss innerhalb eines Monats nach Zustellung des Widerspruchsbescheids erhoben werden. Es reicht die reine Klageerhebung (siehe Musterklage im Anhang), eine Begründung kann zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht werden. Dazu werden wir später noch gesonderte Informationen auf der Homepage geben, so dass Sie auch ohne anwaltliche Vertretung den Weg gehen könnten.

Gewahrt wird die Klagefrist nur durch eine ordnungsgemäß erhobene Klage, die innerhalb der Frist zu einer sachlichen oder personellen Empfangsvorrichtung (z.B. (Nacht-)Briefkasten, Postfach) des Gerichts, d.h. in dessen Verfügungsgewalt, gelangt. Dies wird i.d.R. durch den Eingangsstempel des Gerichts bewiesen. Bei einer Übermittlung per Telefax ist der Empfang der gesendeten Signale durch das Telefaxgerät des Gerichts maßgeblich, nicht hingegen der Zeitpunkt des Ausdrucks.

Welches Gericht zuständig ist, können Sie hier einsehen: http://www.thovg.thueringen.de/webthfj/gerichts.nsf/$$Web2?OpenForm&vggera.

Der tbb wird selbst Klagen als Musterklagen führen. Verweisen Sie in Ihrer Klage darauf! Gehen Sie diesen Weg mit uns – gemeinsam können wir mehr erreichen.

>> Ein Muster für die Widerspruchserhebung finden Sie hier.

>> Weiterführende Informationen finden Sie hier: https://www.thueringer-beamtenbund.de/aktuelles/news/klage-erheben-rechte-sichern/ 

>> Alle Veröffentlichungen zur amtsangemessenen Alimentation finden Sie hier:https://www.thueringer-beamtenbund.de/amtsangemessene-alimentation/

 

 

 

 

 

 

Info: Gesetz- und Verordnungsblatt 28/2021