Erster Bildungs- und Verbändetag 2026 des tbb beamtenbund und tarifunion thüringen
Mit drei interessanten Impulsvorträgen und hochkarätigen Referenten hatte der tbb beamtenbund und tarifunion thüringen interessierten Mitglieder zu seinem ersten Bildungs- und Verbändetag am 9. Oktober 2026 in die Thüringer Landeshauptstadt eingeladen. Dem Ruf nach Erfurt folgten rund 70 Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Zusätzlich gestärkt wurde die Veranstaltung durch zahlreiche Infostände unserer Partner.
Gerade im Zeitalter der Künstlichen Intelligenz gewinnen Bildung, Vernetzung und gemeinschaftlicher Austausch weiter an Bedeutung. Mitglied im gewerkschaftlichen Dachverband des tbb zu sein bedeutet daher nicht nur fachliche Zugehörigkeit, sondern gelebte Gemeinschaft und Teilhabe an einem starken Netzwerk.
Eröffnung durch Frank Schönborn (Landesvorsitzender tbb)
In seiner Eröffnungsansprache bedankte sich der Landesvorsitzende des tbb Frank Schönborn bei den Teilnehmern, Referenten, Partnern und Geschäftsstelle. Mit einer Schweigeminute nahm der tbb Anteil an den tragischen Ereignissen des Vortags in Berngau (Bayern), indem zwei Behördenmitarbeiter des dortigen Landratsamtes bei einer routinemäßigen Waffenkontrolle während ihrer Dienstzeit gewaltsam ums Leben kamen. Diese Tragödie reiht sich ein, in die steigende Gewaltbereitschaft der Gesellschaft gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes und untermauert einmal mehr, die Brisanz und die Notwendigkeit zum heutigen Impulsvortrag II über die Sicherheit im öffentlichen Dient und macht fassungslos.
Bei der Planung seiner Veranstaltung ging der tbb noch davon aus, den Vollzug des Besoldungsgesetzes zu vermeldet. Nun verschiebt sich der Zeitplan nach hinten. Anfang letzter Woche wurde bekannt, dass der Besoldungsgesetzentwurf in der jetzigen Fassung keine Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses (HuFa) an den Landtag erhielt. Die von der Opposition vorgebrachten Bedenken, die teilweise auch Argumente der Gewerkschaftsseite aufgriffen, münden nunmehr in weitere Änderungsanträge. Damit soll der bisherige Besoldungsgesetzentwurf ein "Facelifting" bekommen.
Um die verfassungsgemäße Alimentation sicherzustellen und die damit verbundenen Nachzahlungen noch im laufenden Jahr mit den Dezemberbezügen auszuzahlen, bedarf es nun erheblicher politischer Kraftanstrengungen. Hierzu soll der Haushalts- und Finanzausschuss (HuFa) Anfang November zu einer außerplanmäßigen Sitzung zusammentreten. Im Anschluss ist ein Sonderplenum des Landtags vorgesehen, in dem die abschließende Beschlussfassung erfolgen soll.
Impulsvortrag I - Thüringer Besoldungsgesetzentwurf 2026 - 2028 durch Dr. Marco Heber (Referatsleiter im Thüringer Finanzministerium)
Impulsvortrag I - Thüringer Besoldungsgesetzentwurf 2026 bis 2028
Im ersten Impulsvortrag skizzierte Herr Dr. Marco Heber (Referatsleiter im Thüringer Finanzministerium) aus dem Blickwinkel als Besoldungsrechtler (nicht aus haushälterischer Betrachtung) die wesentlichen Punkte des Thüringer Besoldungsgesetzentwurfes.
Zu den aktuellen Herausforderungen und Entwicklungen zum Thüringer Besoldungsentwurf 2026 - 2028 wurde gerade von den anwesenden Thüringer Beamtinnen und Beamten mit Spannung erwartet. Dr. Heber merkt an, dass die Debatte um das Besoldungsgesetz sehr aufgeheizt ist. Dies zeigt sich auch im Diskussionsforum.
Referent Dr. Mario Heber erläuterte die geplanten Anpassungen der Beamtenbesoldung vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19. November 2025 (bzw. 17. September 2025). Demnach entsprach die Besoldung der Thüringer Landesbeamten trotz vorheriger Anpassungen seit 2020 nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen. Als neue Bewertungsgrundlagen dienen unter anderem das Median-Äquivalenzeinkommen und die daran gekoppelte Prekaritätsschwelle von 80 Prozent, jeweils bezogen auf Thüringer Werte.
Er ging zudem auch auf die einzelnen Besoldungsbestanteile ein: Prekariatsschwelle, Partnereinkommen / Hinzuverdienerhaushalt, Familienzuschläge, ruhegehaltsfähige Jahressonderzahlung, Einbindung von Versorgungsempfängern, Jahresbruttobetrag, Abstandsgebot, Nachzahlungen 2025, Kläger, Nichtkläger, Widerspruchsführern, u.v.m.
Die vorgesehene dauerhafte Erhöhung um insgesamt 7,6 Prozent setzt sich aus der Übernahme des Tarifergebnisses von 2,8 Prozent und einer jährlichen Jahressonderzahlung in Höhe von 4,8 Prozent zusammen. Letztere soll in der neuen Fassung auch klar herausgestellt -ruhegehaltsfähig- sein. Die Aufteilung begründete Heber unter anderem mit dem Ziel, mögliche Spannungen gegenüber den Tarifbeschäftigten zu vermeiden. Bei der Berechnung der Sonderzahlung werden das Besoldungsamt und gegebenenfalls Zulagen berücksichtigt, während Familienzuschläge unberücksichtigt bleiben.
Alles in allem, so das Resümee des Vortrags, ist der Thüringer Gesetzgeber erleichtert, den bisherigen Thüringer Besoldungsweg eingeschlagen zu haben. Größere Probleme mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts scheinen andere Bundesländer zu haben, weniger Thüringen. Ebenfalls mit Spannung wird das ausstehende Urteil vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) erwartet, welches die Grenzen zu den Familienzuschlägen weiter ausschärft und mehr Klarheit auch bei den Partnereinkommen präzisiert.
Eine lebhafte Diskussionsrunde schloss sich dem Impulsvortrag I an. Nicht alle Anwesenden teilten den Optimismus des Referenten zum vorliegenden Thüringer Besoldungsgesetz in allen Fragen. Insbesonders wurde die Begrenzung rückwirkender Nachzahlungen auf Beamte kritisiert, die rechtzeitig Widerspruch eingelegt haben und deren Ansprüche noch nicht abschließend beschieden wurden. Die Notwendigkeit, Ansprüche gegenüber dem eigenen Dienstherrn aktiv geltend zu machen, wurde als problematisch im Hinblick auf das beamtenrechtliche Dienst- und Treueverhältnis bewertet. Das Finanzministerium verwies hingegen auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur zeitnahen Geltendmachung von Ansprüchen sowie auf haushalterische Erwägungen sowie zur Eigenverantwortung des Beamten zum Widerspruch.
Bemängelt wurden auch die "Kompensationsgeschäfte" (Wegfall AZV-Tag; Anhebung Altersarbeitszeit 62 auf 63 Jahren und begründungslose Teilzeit 75 Prozent) des Besoldungsgesetzes mit Änderungen des Dienstrechts. Dem entgegnete der Referent mit dem Gerechtigkeitsempfinden der heutigen Zeit und dem modernen Anstrich eines zeitgemäßen Dienstrechts.
Impulsvortrag II: Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes durch Rainer Wendt, ehemaliger Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG)
Impulsvortrag II: - Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes
Rainer Wendt, ehemaliger Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), referierte über die unsägliche Zunahme von Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes und kam ebenfalls zum traurigen Anlass des Vortags in Bayern vom Anfang der Veranstaltung zurück, wo zwei Kollegen, die nur einen "banalen Verwaltungsvorgang" prüfen wollten, ihr Leben ließen.
Zunächst hob er die verbesserte Schutzausrüstung der Polizei positiv hervor, die mitunter bis zu 12 kg schwer ist. Doch woher kommen die tiefsitzenden Autoritätsprobleme mit dem Staat? "Erweckt der Staat den Eindruck, dass man mit ihm verhandeln könnte?" Diese Frage machte Rainer Wendt am Anfang seines Vortrags auf. Er fordert einen starken Staat zur Durchsetzung seiner Rechte und mahnt mehrfach, den Bürger nicht als Kunde zu betrachten. Der Bürger hat Rechte und Pflichten laut BGB. Ihm drohen bei Verstoß Sanktionen. Diese müssen Beamte und Beschäftigtes des Staates mit den zur Verfügung stehenden Gesetzen auch konsequent umsetzen dürfen, ohne Angst vor möglicher Gewaltandrohung. Denn ein starker Staat ist das Fundament unseres Zusammenlebens.
Rainer Wendt, wie auch die DPolG, fordert die Anwendung der Strafverschärfung für Angriffe auf Einsatzkräfte. Doch nicht nur Einsatzkräfte sind von Gewaltzunahme betroffen. Erschreckend sei, dass es längst kein klassisches Täterklientel mehr gebe und die Angriffe nicht mehr nur die Polizei im Kern treffen, sondern auch Rettungskräfte, Feuerwehrleute, Beschäftigte in den Behörden, Pfleger, Gerichtsvollzieher, Lehrkräfte u.v.m.
Staatsdiener sind Respektspersonen. In einer Demokratie dürfen wir uns nicht den Luxus leisten, dass der Staat und die rechtlichen Konsequenzen “verhandelbar” wären.
Der tbb beamtenbund und tarifunion thüringen hat vor Ort seine Umfrage zum Thema Innere Sicherheit gestartet. Bitte nehmen Sie sich kurz Zeit, an der Umfrage teilzunehmen.
Impulsvortrag III: - KI verstehen und gezielt nutzen durch Referent Matthias Melzer (Vorstand Digitale Bildung bei workshoppen.de)
Impulsvortrag III: - KI verstehen und gezielt nutzen
Mit einer ganzen KI Tool Liste wartete unser Referent Matthias Melzer (Vorstand Digitale Bildung bei workshoppen.de) mit einer verständlichen Herangehensweise eines Medienpädagogen zum Thema: "KI im Arbeitsalltag verstehen, nutzen und mitgestalten". Der Referent nahm die Anwesenden mit auf eine Reise. Im Wechsel zwischen Fragestellungen an die KI und deren Rückantwort an den Referenten wurde die Bedeutung von KI für den Arbeitsalltag gemeinsam erklärt. Zudem wurden Begrifflichkeiten wie: Bot, LLM, Prompt, Bias erklärt und die Denkweise einer KI erläutert. "KI ist Statistik auf Steroiden". Auf die Herausforderung von KI (Halluzination, Bias, Datenschutz, Urheberrecht, Abhängigkeit Anbieter) wurde genau eingegangen, wie auch, auf die rechtlichen Rahmen der KI.
Bereits jetzt machte uns der Referent auf den AI-Act der Europäischen Union aufmerksam. Dieses sieht u.a. vor, die Kennzeichnungspflicht "KI generiert" muss dranstehen.
Im Vortrag wurde jedem Teilnehmenden klar, KI-Kompetenzen brauchen wir alle. Es braucht Zeit zum Lernen, Transparenz und Schutz von Beschäftigten, um die gewünschten Entlastungseffekte durch KI-gestützte Automation bedenkenlos anzunehmen.
Teilnehmende Mitglieder des BTB Thüringen am ersten Bildungs- und Verbändetag 2026

