BTB Thüringen

Beamtenbund: Gesetzentwurf enttäuscht

Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten

Beamtenbund: Gesetzentwurf enttäuscht

tbb news

In Reaktion auf die Pressemitteilung des Thüringer Finanzministeriums zur Übertragung der Tarifergebnisse auf die Beamten:

Der tbb begrüßt, dass es endlich eine verbindliche Aussage der Landesregierung zur Übertragung der Tarifergebnisse des TV-L auf die Beamtenbesoldung gibt. „Die Anhebung der Besoldung bleibt jedoch weit hinter der erkämpften Tarifeinigung zurück und enttäuscht damit“, so der Landesvorsitzende Frank Schönborn.

Der tbb hatte bereits im Vorfeld seine Mitglieder gewarnt, dass der Spagat zwischen Übertragung der Tarifergebnisse auf die Thüringer Beamten und der Einhaltung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes für eine amtsangemessene Bezahlung der Thüringer Beamten nicht leicht fallen wird. „Die jetzt präsentierte Lösung im Gesetzentwurf der Landesregierung ist jedoch enttäuschend“, so der tbb.

Der tbb hatte gegenüber der Finanzministerin eine klare Trennung zwischen der Übertragung der Tarifergebnisse und der Überprüfung der Amtsangemessenheit der Besoldung gefordert und sich gegen die Anrechnung der Erhöhung aus dem Vorjahr ausgesprochen (3,25% in 2023).

Die Erhöhungen aus dem Vorjahr waren ausweislich der seinerzeitigen Gesetzesbegründung ausschließlich dem Umstand geschuldet, dass anderenfalls eine verfassungskonforme Besoldung im Jahre 2023 nicht mehr gewährleistet worden wäre (in anderen Bundesländern war dies der Fall). „Insoweit sehen wir es vor diesem Hintergrund weiterhin kritisch, dass das ausgehandelte Tarifergebnis, auf das sich auf Ländereben bei der Übertragung auf die Beamtenschaft auf 4,76 % geeinigt wurde, auf die im Jahr 2023 vorgenommene Erhöhung um 3,25 % angerechnet wird. Würde man diesen Weg der Anrechnung im Gesetzentwurf nicht gehen, sondern um 4,76% im Jahr 2024 linear erhöhen, wäre höchstwahrscheinlich die Besoldung in Thüringen im Jahr 2024 auch ohne den „Kniff“ eines alimentativen Ergänzungszuschlags verfassungskonform“, so äußerte sich der tbb.

Die Einführung eines alimentativen Ergänzungszuschlags lehnt der tbb ab. „Eine solche „Herdprämie“ ist nicht nur verfassungsrechtlich bedenklich und widerspricht zudem politischen Zielen der Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau, der freien Entscheidung über Formen des Zusammenlebens sowie der diskriminierungsfreien Fachkräftegewinnung unabhängig vom Familienstand. Der alimentative Ergänzungszuschlag ist mittelbar geschlechterdiskriminierend und prozedural nicht gerechtfertigt“, heißt es vom tbb abschließend.

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