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tbb-informiert: Amtsangemessene Alimentation

Klage erheben! Rechte sichern.

Gericht von pixabay>> Hier finden Sie das aktuelle Informationsblatt des tbb zum Thema "Amtsangemessene Alimentation" 

Nur Klageerhebung ermöglicht Teilhabe.
Der Beamte hat sich aktiv um seine Belange zu kümmern und das bedeutet, er hat sich gegen die Höhe seiner Besoldung zeitnah mit den statthaften Rechtsbehelfen zu wehren.
Kommt er dem nicht oder nicht ausreichend nach, braucht ihn der Besoldungsgesetzgeber bei Nachzahlungen nicht zu berücksichtigen (vgl. zuletzt BVerwG, Beschluss v. 21.02.2019 - 2 C 50.16 -, Rn. 35 https://www.bverwg.de/210219U2C50.16.0).
Kurz: Wer sich in einem Haushaltsjahr nicht wehrt, bekommt für diesen Zeitraum nichts. Das bedeutet aber auch: neben der Klageerhebung Widerspruch für 2021 nicht vergessen.

>> Ein Muster für die Widerspruchserhebung in 2021 finden Sie hier.

Info: Gesetz- und Verordnungsblatt 28/2021